Der komplette Ablauf
Der erste Schritt wird für Sie sein, uns den eingetroffenen Sterbefall telefonisch zu melden. Wir sind 24 Stunden am Tag für jedes Ihrer Anliegen da. Bei diesem Gespräch werden wir die nötigsten Informationen erfragen und Sie haben die Gelegenheit, dringende Fragen an uns zu stellen.
Anschließend wird der oder die Verstorbene mit einem Bestattungsfahrzeug in unser Haus überführt. Als Nächstes informieren Sie sich auf unserer Internetseite über die verschiedenen Bestattungsangebote. Zu jeder Bestattungsart gibt es preislich verschiedene Bestattungsangebote.
Sterbefall im öffentlichen Bereich oder Beschlagnahme durch die Polizei
Bei einem Sterbefall im öffentlichen Bereich wird die Polizei hinzugerufen, um die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Nehmen Sie umgehend zu uns Kontakt auf, um alles Weitere zu besprechen. Sollten die Todesumstände bzw. die Todesursache nicht eindeutig geklärt sein, wird die Polizei umgehend weitere Ermittlungen einleiten und den Verstorbenen beschlagnahmen, um im späteren Verlauf ggf. eine Obduktion durchzuführen.
Auch in diesem Fall können Sie sich bereits vorab mit uns in Verbindung setzen, damit nach Freigabe des Leichnams alle notwendigen Schritte vorgenommen werden können.
Sterbefall im öffentlichen Bereich oder Beschlagnahme durch die Polizei
Bei einem Sterbefall im öffentlichen Bereich wird die Polizei hinzugerufen, um die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Nehmen Sie umgehend zu uns Kontakt auf, um alles Weitere zu besprechen. Sollten die Todesumstände bzw. die Todesursache nicht eindeutig geklärt sein, wird die Polizei umgehend weitere Ermittlungen einleiten und den Verstorbenen beschlagnahmen, um im späteren Verlauf ggf. eine Obduktion durchzuführen.
Auch in diesem Fall können Sie sich bereits vorab mit uns in Verbindung setzen, damit nach Freigabe des Leichnams alle notwendigen Schritte vorgenommen werden können.
Formalitäten
Über die Formalitäten müssen Sie sich keine Gedanken machen. Gerne übernehmen wir für Sie die Abmeldungen bei allen Ämtern, beraten Sie in Fragen der Art der Bestattung und unterstützen Sie bei der Auflösung der Lebensversicherung.