Sozialbestattung – für ein schlichtes und würdevolles Begräbnis
Ein Trauerfall in der Familie ist nicht nur emotional, sondern oftmals auch finanziell eine Bürde. Es ist kein Geheimnis, dass Bestattungen mit Kosten verbunden sind.
Per Gesetz tragen die Angehörige die Verantwortung dafür, dass die oder der Verstorbene bestattet wird. So ist es ratsam, sich im Vorfeld mit dem Thema der Vorsorge zu beschäftigen
Was versteht man unter Sozialbestattungen?
Sozialbestattungen ermöglichen Angehörigen in finanzieller Notlage einen würdevollen Abschied von dem / der Verstorbenen.
Bei dieser Form der Bestattung stellt das zuständige Sozialamt die finanziellen Mittel für eine einfache, aber würdevolle Bestattung zur Verfügung.
Auf Antrag des Bestattungspflichtigen Angehörigen können die Bestattungskosten für eine Erd- oder Feuerbestattung vom Sozialamt übernommen werden, wenn die Angehörigen diese in nachgewiesener Weise nicht selbst tragen können. Selbstverständlich müssen die Bestattungspflichtigen Angehörigen klar nachweisen, dass sie die Kosten der Bestattung nicht aus eigenen Mitteln und auch nicht aus dem Erbe aufbringen können.
Welche Kosten können vom Sozialträger übernommen werden?
Das Sozialamt übernimmt zum einen die Friedhofsgebühren laut Friedhofssatzung, also die Kosten für den Erwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstelle und die Gebühren für das Öffnen und Schließen des Grabes sowie für eine einfache anonyme Grabstelle oder ein Reihengrab.
Hinzu kommen auch die Bestatterkosten. Üblicherweise werden sowohl bei einer Erd- als auch bei einer Feuerbestattung die Kosten für einen einfachen Sarg bewilligt. Bei einer Feuerbestattung werden auch die Kosten für die Einäscherung und für eine einfache Urne vom Sozialamt übernommen.
Grundsätzlich können auch die Kosten einer Seebestattung übernommen werden, sofern der Umfang der Kosten nicht unverhältnismäßig hoch ist, sprich die Kosten einer sonstigen einfachen und ortsüblichen Bestattung nicht überschreitet.
Wir helfen weiter in allen Fragen der Sozialbestattung und bieten Alternativen an
Gerne halten wir passende Angebote für Sie bereit, die den Vorgaben des Sozialamtes in Bezug auf Ausstattung und Kosten entsprechen. Auch im Falle einer Ablehnung der Kostenübernahme durch das Sozialamt finden wir gemeinsam eine passende Lösung für ein schlichtes, würdevolles Begräbnis. Sprechen Sie uns auf eine Ratenzahlungsvereinbarung an.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und beraten Sie mit all unserer Kompetenz und Erfahrung.