Kristallbestattung – wichtige Informationen für Sie zusammengefasst
Nach der Einäscherung der/des Verstorbenen wird der Kohlenstoffanteil der Asche von den restlichen Bestandteilen getrennt und in einem druck- und Temperatur-intensiven Verfahren zu einem Kristall gepresst. Die Verarbeitung zu Gedenkschmuck kann nur in Ländern wie z.B. der Schweiz vorgenommen werden.
Bundesweite Abholung und Versorgung der/des Verstorbenen
- Kiefernvollholzsarg (gebeizt)
- Sterbegewand
- Sarginnenausstattung (inkl. Decke und Kissen)
- Sargträger
- Verwaltungsformalitäten (Krankenhaus, Standesamt, Meldeamt)
- Überführung zum Krematorium
- Kühlung ab Abholung
- 2. Leichenschau im Krematorium
- Gebühren für das Krematorium
- 1 Sterbeurkunde für den Auftraggeber
- Abmeldung bei Renten- und Krankenkasse
- Überführung der Asche zur Beisetzung in die Schweiz
- Naturbestattung in der Schweiz ohne Angehörige (alternative Beisetzungsorte auf Anfrage)
- Erstellung eines Erinnerungskristalls aus Asche-Anteilen der/des Verstorbenen (Auswahl siehe unten)
- Versand des Erinnerungskristalls per Kurierdienst als Wertpaket zu Ihnen nach Hause
- alle Kosten zur Erstellung des Erinnerungskristalls
Optional:
Sandstrahlung des Namens sowie des Geburts- und Sterbedatums am Sockel zzgl. 49 €
--- 2500,00 EUR inkl. Mwst.
Bestattungsauftrag & Sterbefallanzeige:
Hinweis: Die Kosten des Totenscheins, ggf. Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich erfahrungsgemäß auf EUR 50,00 bis 160,00. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA).